Zertifizierte Implantologie

Für Patienten ist es oft schwer, die Qualifikation des Zahnarztes auf dem Fachgebiet der Implantologie richtig einzuschätzen. Bei uns ist es einfach. Wir machen unsere Kompetenz für Sie sichtbar:

„zertifizierter Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ und
„Master of Science Oralchirurgie und Implantologie (MSc)“

Bei Zahnarzt Dr. Gregor Bühler haben Sie das sichere Gefühl bei implantologischen Behandlungen kompetent beraten und behandelt zu werden.

Zertifizierter Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie (DGI)

Für die nachgewiesene Qualifikation und langjährige Erfahrung in der Implantologie wurde Dr. Gregor Bühler, MSc der „zertifizierte Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ von der DGI verliehen.

Nachgewiesene Kompetenz
Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) stellt für eine Zertifizierung hohe Anforderungen. Dr. Gregor Bühler, MSc hat die Anforderungen erfolgreich erfüllt durch:

  • Nachweis postgraduiertes Universitätsstudium mit Abschluss „Master of Science Oralchirurgie und Implantologie“
  • Nachweis einer mindestens 3-jährigen implantologischen Tätigkeit
  • Nachweis über mindestens 200 gesetzte und/oder versorgte Zahnimplantate oder mindestens 70 Patientenfälle je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen

Unser zertifizierter Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie muss regelmäßig von der DGI erneut bestätigt werden. Das gibt Ihnen Sicherheit, denn wir weisen kontinuierlich unsere Erfahrung als Experten für Zahnimplantate der DGI nach.

Master of Science Oralchirurgie und Implantologie

Zahnmediziner können den Titel MSc in verschiedenen Bereichen der Zahnheilkunde erlangen. Das Studium verläuft berufsbegleitend über sechs Semester und wird mit einer Masterthesis abgeschlossen, die vor einem Prüfungsausschuss vorgestellt wird.

Die Zahnärzte vertiefen in dieser Zeit ihr praktisches und theoretisches Wissen auf dem jeweiligen Fachgebiet in verschiedenen Unterrichtsmodulen: Praktische Kurse, Seminare, Hospitationen, Vorträge und Fallpräsentationen zählen ebenso dazu wie eine fortlaufende, wissenschaftliche Arbeit, aus der zum Schluss die Masterthesis entsteht.
Diese wird abschließend zusammen mit diversen, eigenen Behandlungsfällen im Examen vorgestellt und vom Prüfungsausschuss bewertet. Nur nach erfolgreichem Bestehen darf der Titel „MSc“ geführt werden.

Der Vorteil für Patienten: umfangreiches, vertieftes Fachwissen für eine Beratung und Behandlung auf dem aktuellen Stand des Fachgebietes.